Nun, eine Genehmigung der Behörde, die für das Meer zuständig ist (in der Regel die Marine) wird man schon einholen müssen. Ich glaube auch, dass die personengebunden und somit nicht übertragbar wäre. Und sollten tatsächlich schwere Vorfälle vorliegen, wäre solch eine Erteilung garnichtso sicher. Bestehende Genehmigungen könnten zwar noch Gültigkeit haben, aber eben nur noch bis zum Auslaufen.
Hier bei uns müssen die Dinger im Rahmen einer Wasserskischule betrieben werden. Man mietet also nicht wie früher, sondern kauft sich eine Lehrhalbstunde. Der Kunde merkt aber in der Regel den Unterschied nicht. Halt ein Trick, um nach ebenfalls schweren Vorfällen, die Geschäfte weiterführen zu können. Aber die Prüfung zum Wasserskilehrer muss man erstmal machen. Und da büffelst du dann unter anderem auch Seerecht. Ist also nichts, mit mal eben vom Hocker.^^
Ich fasse mal zusammen: Konzession von der Strandbehörde. Genehmigung von der Marine. Haftpflichtversicherung. (und die wollen sowas partout nicht versichern. Also Prämien am oberen Anschlag) Arbeitsgenehmigung. Oh happy day.