Hallo Zusammen,
ich benötige euren Rat,ich habe die doppelte staasbürgerschaft und habe ein Kind (deutsch) mit einem deutschen, wir sind aber nicht verheiratet. weiss jemand,ob mein kind anrecht auf die marokkanische staasbürgerschaft hat? und ob ich mit meinem Kind und Freund ohne problem nach Marokko reisen kann oder muss ich ihn voher heiraten?
Danke
Last edited by aichazaina; 24/05/13 08:36 PM.