hallo Bianca,
ich hab mal ein bisschen recherchiert im Netz und hab nur gefunden, dass du das deutsche rechtskräftige Scheidungsurteil übersetzen und legalisieren lassen musst und es dann beim marokkanischen Gericht einreichen musst zwecks Auflösung der Ehe..
Um wieder in Marokko heiraten zu können brauchst du natürlich wieder ein Ehefähigkeitszeugnis, frag doch einfach mal beim Standesamt nach, wie du in deinem Fall vorgehen musst.