hallo

Antwort auf:
.... für ca. 1500 dh Strafe kannst du die 6 Monate um max 30 Tage überziehen.... darüber wirds echt teuer


ich war ende 2010 mal dabei, wie einer zahlen musste.
das waren 3 tage und hat 1500,- dh gekostet.
soweit ich mich noch erinnere, galten die 1500,- für die erste woche, ab der zweiten waren es 5000,- und ab der 4. bis zur 12. waren es 10 000,- dh.
ab der 12. woche wird das fahrzeug eingezogen und man kann es wieder ersteigern.

die beträge sind unter vorbehalt der richtigen erinnerung, aber im prinzip geht das so, ausser es ist inzwischen veraltet.

bevor man sich also auf die 1500,- für einen monat verlässt, fragt man am besten erst mal nach.
wo weiss ich jetzt auch nicht.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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