liebe Lilalilo
das auswärtige Amt Stand 28.03.2013 (Unverändert gültig seit: 28.03.2013) schreibt folgendes unter: "Besondere strafrechtliche Vorschriften"
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen (auch einvernehmliche) sind in Marokko Straftatbestände.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laende...398124bodyText6
Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.
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