liebe Lilalilo

das auswärtige Amt Stand 28.03.2013
(Unverändert gültig seit: 28.03.2013) schreibt folgendes unter: "Besondere strafrechtliche Vorschriften"

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.

Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen (auch einvernehmliche) sind in Marokko Straftatbestände.


http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laende...398124bodyText6


Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.