hallo sunmiguel,

beim Verwaltungsgericht zu klagen macht insofern Sinn (wenn du denn Prozesskostenbeihilfe erhältst), als dass es die letzte Möglichkeit wäre für den bereits betriebenen Aufwand / Zeit / Geld dann doch noch ein positives Ergebnis herbeizuführen.

Auf der anderen Seite sind die Voraussetzungen denkbar ungünstig. Ein 20-jähriger junger Mann fällt da genau in die Gruppe vor der die Behörden "Angst" haben.

Aus dem persönlichen Umfeld kenne ich mehr Europäer und Marrokaner denen das Visa verwehrt wurde; dagegen geklagt hat niemand. Weltweit sind in den vergangenen Jahren zunehmend mehr Anträge abgelehnt worden. Mittlerweile werden weniger als 3/4 aller Schengenvisa bewilligt und Marokko wird nicht zu der Liste der Länder gehören, die da eine rühmliche Ausnahme bilden.

Viel Glück,

Robert


There is a rule for the rich, and one for the poor.