Danke Thomas,
das habe ich mir gedacht, eine typisch marokkanische Aukunft

Vielleicht bekommt ja mal jemand verbindliche Auskünfte und postet die hier.

Von der Überziehungsstrafe in Höhe von 1500Dhs pro Monat weiss ich sicher (selbst gezahlt) nur weiss ich nicht ob die max. Strafe von 3 Monaten noch gültig ist. Weiss da jemand Bescheid?

Gruss
Günter