Original geschrieben von: Najib
hallo

Es bestehen aber auch Ausnahmen.


auch bin in d nicht einkommenssteuersteuerpflichtig und schon gar nicht unbegrenzt.

gruss
Najib [/quote]

moin najib
vergiß mal deine person.
es geht darum ob es möglich ist oder nicht.
und es ist ein unterschied wo ich meine steuern zahle.

kukst du ,,es bestehen aber auch ausnahmen,,

selbstverständlich geht es hier um die ausnahme.
kindergeldanspruch resultiert aus dem steuerrecht.
wer in D steuern (begrenzt oder unbegrenzt) zahlt hat kindergeldanspruch.

es gibt dann noch das bundeskindergeldgesetz ,das meinst du wahrscheinlich.
das greift erst wenn sich aus dem steuerrecht kein anspruch ergibt.

es kann durchaus sein das du keinen anspruch hast,das interessiert mich auch nicht.

es wird wohl so sein:
Rechtsgrundlage für das Kindergeld ist für unbeschränkt Steuerpflichtige das Einkommensteuergesetz (§§ 31 f. und §§ 62 ff. EStG), für beschränkt Steuerpflichtige [mit weiteren Voraussetzungen] das Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

vorraussetzungen nach dem bkg

1.in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen oder
2.als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig sein oder
3.eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausüben oder
4.Rente nach deutschen Vorschriften beziehen.

bei den meisten wird es also nach der versteuerung gehen(unbeschränkt = kindergeldanspruch)


best regards
borgward

gerne beantworte ich dir deine fragen,zieh du erstmal mit den anworten etwas nach.thx