Hallo Melani,
meines Wissens gibt es für Deutschland kein "Konkubinatsvisum".
Regelfälle sind entweder
- Besuchsvisum, (max. 3 Monate, Verpflichtungserklärung, Problem vor allem hier die fehlende Rückkehrwilligkeit)
- Visum zur Eheschließung (Nachweis von Lebensunterhalt, dt. Sprachkenntnissen auf A1-Niveau)
- Ehegattennachzug (A1 Sprachtest, Heiratsurkunde)
Im Einzelfall ist evtl. auch eine "Familienzusammenführung" ohne Heirat möglich, dann müßte man aber nachweisen, daß man schon länger zusammenlebt etc. Alles eher schwierig und in Eurem Falle nicht zielführend, befürchte ich.
Vielleicht käme ja auch ein Visum zum Zwecke des Studiums oder für eine qualifizierte Arbeit für Euch in Betracht?