Hallo,

Konkubinat ist einfach die Bezeichnung für eine eheähnliche Gemeinschaft ohne Trauschein, auch früher oft "wilde Ehe" genannt.

Und solche Visa gibt es wohl tatsächlich und zwar in der Schweiz:

Unverheiratete Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner ohne Schweizer Bürgerrecht benötigen je nach Herkunft ein Einreisevisum und müssen bei einer Schweizer Auslandvertretung einen persönlichen Einreiseantrag zwecks Wohnsitznahme stellen. Um eine solche Aufenthaltsbewilligung als Konkubinatspartner oder -partnerin zu beantragen, muss der zukünftige Wohnort in der Schweiz feststehen. Die zuständige kantonale Einwanderungsbehörde wird Dokumente verlangen, die belegen, dass das Konkubinat schon einige Jahre dauert, sowie verschiedene Auflagen machen (gemeinsamer Wohnsitz, Garantieerklärung, Meldepflicht usw.). Ohne Aufenthaltsbewilligung dürfen Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz nicht arbeiten. Den ausländischen Kindern von Konkubinatspaaren kann eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs erteilt werden.

http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/serv/swiabr/swissa/retswi/entree.html

LG