Original geschrieben von: Thomas Friedrich
Das Problem ist, dass an Grenzen nicht immer die Rechtmäßigkeit der Zusammengehörigkeit der Reisenden geprüft wird.
D.h. auch wenn er es laut Gesetz nicht darf, tun können kann er es meist trotzdem.
Es hat in der Vergangenheit zahlreiche Fälle gegeben wo ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind abgehauen ist und es äußerst schwer war das Kind dann wieder zurück zu bekommen.

Im Internet findet man zahlreiche Informationen darüber wie z.B. bei

https://guidograndt.wordpress.com/2012/0...-ihre-ruckkehr/




Ich meine mich auch daran zu erinnern, dass ich weder bei der Ausreise Deutschlands noch bei der Einreise in Marokko gefragt wurde, ob der Junge neben mir wirklich mein Sohn ist bzw ob und in welchem Verwandtschaftsverhältnis wir zueinander stehen.


Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.