Kudee,
es geht bei der von Dir erwaehnten Situation weniger ums Eindaemmen von Prostitution, als um Vorsorge beim "Geld aus der Tasche ziehen", was sehr unterschiedlich aussehen kann!
Es gibt kein Gesetz was das Zusammenreisen von Auslaendern mit Marokkanern verbietet. Wohl aber besteht ein Verbot von der Taetigkeit als "Touristenfuehrer", fuer die, die keine Autorisation dazu haben.
Es kommt also nur darauf an, wie glaubhaft Du ggf. den Beamten machst, dass es eine private Bekanntschaft ist!
Ausserhalb der Massentourismusgebiete kommt es jedoch aeusserst selten zu Beanstandungen.
Du solltest Dich nicht wegen den Berichten einiger jungen Damen, die mit ihrem marokkanischen "Freund" von Polizisten an der gemeinsamen Weiterreise Abratungen bekommen haben, von Deinem Vorhaben abhalten lassen.
