Es handelt sich beim Verbot der Beschneidung nämlich nicht um den Zugriff der Mehrheit auf die Minderheit, sondern um den Schutz des einzelnen Unmündigen vor dem Zugriff der als Mehrheit auftretenden Religionsgemeinschaft. lg
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Es handelt sich beim dem Kölner Urteil, so wie ich es jetzt verstanden habe, nicht um ein allgemeines Beschneidungsverbot, welches für Gesamtdeutschland gilt.
Mag sein, dass das Kölner Landgericht beim nächsten Fall wieder so entscheidet, jedoch ein anderes Gericht in Deutschland ganz anders.
Ich denke mal, das letzte Wort über dieses Thema wird wohl Karlsruhe haben.
Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.