ein mir unbekannter erzbischof müller sagt im zweiten teil folgendes:
"Wer dazu schweigt, wenn Ungeborenen das Leben genommen wird, hat kein moralisches Recht, die Beschneidung zu kriminalisieren"
entweder das recht auf körperliche unversehrtheit gilt für alle oder für keinen. ich sehe keinen sinn darin einen jungen zwar töten, aber nicht beschneiden zu dürfen. oder man müsste bei der abtreibung halt auch warten, bis das kind 18 ist und das selbst entscheiden kann.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.