Original geschrieben von: m_o_u_n_i_a
Antwort auf:
und wenn er die notlage selbst verschuldet hat?
soll man ihn dann hängen lassen?


ganz klar JA


Womöglich auch einen verrecken lassen, weil er sich selbst in diese Notsituation gebracht hat (=keine KV bezahlt)?
Also unter soziales Handeln verstehe ich etwas anderes, geholfen muss werden wenn jemand in Not ist, ob er selbstverschuldet da hinein geraten ist oder nicht ist eine andere Sache! Aber ausschlaggebend ist ob jemand IM MOMENT in einer Notlage ist und ist er das dann muss ihm geholfen werden, da bleibt kein Zeit um darüber zu richten ob selbst schuld oder nicht!
Man lässt ja auch nicht einen in der Grube liegen weil er dort betrunken hinein gefallen ist mit der Begründung er sei selbst schuld weil er gesoffen hat!