perverletzung reden.
Gruß cia


choppy,

Antwort auf:
Im Gegenteil sie sagen selbst, dass es nach der Beschneidung in vielerlei Hinsicht viel besser ist als unbeschnitten und sie würden es jederzeit wieder machen, selbst aus nicht-medizinischen Gründen. Und die können es doch wirklich beurteilen weil sie beides kennen!


dieses argument habe ich auch mal in einer früheren diskussion gebracht. mir geht es ja genauso, ich kenne beides bewusst.

es wurde darauf die frage gestellt, ob in meiner Meinung nicht auch zitat: "ein bisschen im UNterbewußtsein "Verteidigung Deines derzeitige Zustandes" mitdrin?" wäre.
du siehst, vom idealistischen standpunkt her zählen solche argumente nicht.

Antwort auf:
Auch ich glaube, dass dies ein bewusstes Vorgehen gegen die Ausübung nichtchristlicher Religionen ist, denn es ist neben dem Islam ja v. a. das Judentum betroffen.


ich persönlich glaube das nicht.

wer sollte von staatlicher seite daran ein interesse haben?
die dem urteil zugrundeliegenden gesetze gibt es ja schon lange. die wurden ja immer zugunsten des arztes ausgelegt.
da hat die krankenversicherung das gemacht, was sie immer macht.
wenn etwas nicht ganz eindeutig geregelt ist, dann wird vor dem zahlen erst mal geklagt.
da kam jetzt halt so ein fall vor einen richter am kölner amtgericht, der wohl ein dipfilischisser (wer will, kann's ergoogeln) und den gesetzesrahmen, den er hat, streng ausgelegt hat.
das ganze ist nur ein urteil eines unbedeutenden landgerichts und hat nur für den speziellen fall gültigkeit.
ein anderer richter legt es dann wieder weiter aus und die krankenkasse muss zahlen.
falls das urteil doch zur rechtsnorm werden sollte, dann würde ich jedem moslemischen oder jüdischen elternpaar, das seinen jungen beschneiden liess, zur selbstanzeige raten.
jeweils wegen schwerer körperverletzung an schutzbefohlenen.
wenn mich nicht alles täuscht gibt's dafür eine freiheitsstrafe. da wiederholungsgefahr besteht, müsste eigentlich nach der haftstrafe die sicherungsverwahrung erfolgen.

Bei schwerer Körperverletzung bei Schutzbefohlenen,wird das Jugendamt,die Söhne aus der Familie in Obhut nehmen und in Pflegefamilie aufziehen lassen.
Dort wird das Kind unislamisch erzogen,sondern typisch deutsch.
Wenn man den Islam wegen Religionfreiheit nicht verbieten kann,dann sucht man andere Dinge,um es zu verhindern.
Seit Jahren wird über den Islam diskutiert und versuchten diesen Glauben einzuschränken.wenn Beschneidung als schwere Körperverletzung zählt,kümmert sich der Staat um die Kinder und damit wird der Islam in Deutschland bekämpft(wenn auch nur indirekt).
Was ist in Deutschland gesetzlich erlaubt/verboten?
+Mit 14Jahren darf man Sex haben,aber in diesen Alter nicht heiraten.
Heiraten erst mit 18erlaubt.Aufklärung darüber ist sehr gut,Grundschulkinder kennen ihre Rechte.
+Deutschland hat ein Alkoholproblem,trotzdem kein Alkoholverbot.
Ab 16 darf man Bier,Wein und Sekt trinken,obwohl das Land weiß,daß Alkohol ein Rauschmittel ist.

Alkoholsteuern sind mehr wert,als unsere Kinder.
Genau genommen ,wenn man mit etwas Geld machen kann,heißt es Kinderschutz ist unwichtig.
Gäbe es für Beschneidung Steuern,würde niemand über Kör