grundschule:
Auftrag und Aufgabe: Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens.
Sie hat die Aufgabe, an die vorschulischen Erfahrungen und unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder anzuknüpfen
und sie zielgerichtet, zugleich aber mit Bedacht unter Beachtung individueller Leistungsmöglichkeiten,
zu kindgemäßen Formen des Lernens zu führen.
Sie entwickelt und fördert die geistigen, musischen und praktischen Fähigkeiten und Interessen
aller Schülerinnen und Schüler und setzt vielfältige soziale und emotionale Lernprozesse in Gang.
Auf dem in der Grundschulzeit gelegten Fundament soll sich das Kind zur selbstständigen,
eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln und seinen weiteren Bildungsweg aufbauen können.
So schreibt es die hessische Verfassung vor.
Gemäß Art. 7 Abs. 2 GG ist die Teilnahme am Religionsunterricht freiwillig.
nur mal so grob ohne anspruch auf vollständigkeit.
best regards
borgward