. § 192 ,,Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises. Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.,,
nun ist das mit dem beleidigtsein so eine sache ich hatte das an anderer stelle schon einmal erklärt.
wahre größe kann man überhaupt nicht beleidigen. wie soll das gehen?