Hallo fisherman,
falls du diese Regelung nicht kennst...
betrifft zwar nicht den Zoll, vergiss aber nicht, das du als Resident,bzw. mit marokkanischem Wohnsitz, dein Auto umgemeldet hast, nur mit einem marokkanischen Führerschein fahren darfst - ich glaube die Frist ist 6 Monate.
Der Führerschein kann als Deutscher mit deutschem Führerschein nicht mehr getauscht werden, sondern muss mit praktischer und theoretischer Prüfung neu erworben werden.
In französischer oder arabischer Sprache.
Siehe hier - z.B. macroster
http://www.forum.marokko.net/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=132662&page=2 LG Gabriele - Mogador52
PS Zum Zoll, soviel ich weiss können Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind sowieso nicht mehr nach Marokko eingeführt werden, sprich verzollt (ausser als Rentner)
Siehe hier
http://www.douane.gov.ma/web/16/46#http://www.douane.gov.ma/mcv/informationAutomobile.jsf Für verbindliche Auskünfte hier
bureauvaleur@douane.gov.ma
Deine Frau kann dir das sicher übersetzen.