Wenn ich mich also in Deutschland abmelde, mit dem Auto nach Marokko fahre und mich dann dort anmelde, fällt das wohl eher unter das 2. Beispiel, vermute ich. Im ersten Fall müsste das Fahrzeug ja wahrscheinlich auf eine in Deutschland gemeldete Person zugelassen sein. Im zweiten Fall müsste ich den PKW vor der Abreise vermutlich mit Zollkennzeichen versehen.