Wollte gestern mein Führungszeugnis am Wohnort beantragen. Die Frau hatte jedoch keine Ahnung was ich brauche, als ich ihr erklärt hatte, dass ich es für die Hochzeit in Marokko brauche und es unterschrieben sein soll. Nun wollte sich die Dame erkundigen und meine Mutter ist heute hingefahren und hat einen "Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses" in die Hand gedrückt bekommen. Auf dem Teil steht jetzt noch handschriftlich drauf "Überbeglaubigung für Marokko". Das ist ja alles schön und gut, das heißt also dass ich mich an den Bundeszentralregister wenden muss, um dort mithilfe des Antrags mein Führungszeugnis zu bekommen!!!??? Nur unten auf diesem Antrag steht " Dieses Führungszeugnis wird mit Hilfe automatischer Einrichtungen erteilt und nicht unterschrieben".
Meine Frage ist was das jetzt bedeutet????!!!!
Hat sie den Antrag auf das falsche Führungszeugnis gestellt, oder steht das bereits auf dem Antrag und wenn ich zum Bundesamt für Justiz gehe und den abgebe kriege ich eins mit Unterschrift??????
Ich verstehe garnichts mehr!!!
Hier steht es soll ein Führungszeugnis Art P sein.
Wie war das denn bei euch???
Außerdem frag ich mich was das mit der Überbeglaubigung soll. Ist das für das Führungszeugnis immer notwendig?? und muss ich dann auch noch eine apostille machen???
Ich weiß nicht weiter.
Bitte helft mir....
Liebe Grüße und danke schonmal, laura