Außerdem lassen diese Art von Schuhen Frauen größer erscheinen als sie tatsächlich
sind und ihr Gesäß mehr hervortreten, und dies ist eine Art des Betrugs und der
Zurschaustellung des Schmucks, den die gläubige Frau nicht zeigen darf, weil Allâh sagt
(ungefähre Bedeutung):
„…Und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen – bis auf das, was davon
sichtbar ist (wie beide Augen, um den Weg zu sehen oder die äußeren Handflächen
oder ein Auge oder Kleidung wie Handschuhe, Kopfbedeckung, Umhang), und dass sie
ihre Tücher um ihre Juyûbihinna (d.h. ihre Körper, Gesichter, Hälse und Brüste)
schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen, außer
ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den
Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den
Söhnen ihrer Schwestern, ihren (muslimischen) Frauen (d.h. ihren Schwestern im
Islam)…” [al-Nûr 24:31]
Aus Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, Majallat al-Buhûth, 9/46
Außerdem bringt es eine Frau dazu, sich beim Gehen nach vorne zu beugen (mâ’ilah ila
al-amâm), daher besteht die Befürchtung, dass die Warnung bzgl. jener Frauen, die in
einer verlockenden Gehweise spazieren gehen (al-mâ’ilât al-mumilât), auch auf sie
zutrifft [in dem Hadîth¹, der besagt, dass solche Frauen selbst aus großer Entfernung
den Duft des Paradieses nicht wahrnehmen werden].