Antwort auf:
schau, schau, auch "unsere" Tirolerin ist lernfähig!

Kannst du dich noch erinnern?
Aber das Zugeben wird dir sicher sehr schwer fallen, also wirst du da sicher wieder einen "Umweg" finden grin


da hast du wieder mal etwas ganz falsch in Erinnerung! Die Diskussion war die, ob ANERKANNTE Asylanten/Flüchtlinge arbeiten können und nicht ob AsylWERBER arbeiten können,das ist ein Unterschied. Asylwerber haben noch keinen positiven Asylbeschluss und dürfen nicht arbeiten, anerkannte Flüchtlinge aber schon (ich habe dir ja erklärt, dass in meiner Firma anerkannte Flüchtlinge beschäftigt sind)! Und da brauch ich keinen Umweg finden, das sind einfach Tatsachen und auf dem Gebiet des Fremdenrechts kann mir (fast) keiner was erzählen!

Hier vom 20.08.2011 von mir:

Antwort auf:

"Anerkannte Asylanten", richtig: "anerkannte Flüchtlinge" haben Zugang zum Arbeitsmarkt. Ich habe schon geschrieben ich kenne selbst einige, Konkreter? Bitte: In meiner Firma, die sehr viele Personen beschäftigt, arbeiten einige Asylanten, sie haben freien Arbeitsmarktzugang.


und hier noch der link vom thread.
http://www.forum.marokko.net/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=124070&page=4

Lese dir den Thread nochmal genau durch.

Also wo habe ich da geschrieben, dass AsylWERBER arbeiten dürfen? Ich habe von ANERKANNTEN Flüchtlingen bzw. von Asylanten gesprochen (nochmal Asylant und anerkannter Flüchtling ist nicht das selbe wie AsylWERBER).
Also wenn du mit mir über Fremdenrecht diskutieren willst dann lese dich vorher bitte ordentlich in die Thematik ein!

In diesem Falle bin ich mir sicher, dass du (wie so oft) nichts zugeben kannst und den Umweg suchst indem du nun gar nicht zu meiner Antwort Stellung beziehen wirst!