doch, natürlich dürfen uneheliche kinder in die schule. rechtlich sind sie ehelichen gleichgestellt. auf dem marokkoportal war mal ein link zum neuen famillienrecht, wenn ich mich nicht irre, aber ich finde ihn nicht.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.