Also wie ich das mal so gehört habe, waren es zwei Dokumente um einen ermäßigten Zoll-Betrag bezahlen zu können.
1. Rentenbescheid aus dem jeweiligen Land (übersetzt in Franz. od. Arabisch)
2. Meldebescheinigen mit Wohnsitz und Daueraufenthalt, um überhaupt zu beweisen, das man seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Das eingeführte KFZ darf wohl dann auch nach der Einführung nach Marokko innerhalb von 5 Jahren nicht weiter verkauft werden.
Damit will man Händler ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen.
Auch für "Rentner" soll eine Einfuhr von FZG die älter sind als 10 Jahren keine Ermäßigung bereit gestellt werden.
Was ich sehr schade finde. Da viele Neuwagen für Marokko nicht geeignet sind.
Es gibt entsprechende Dokumente bei der Marokanischen Botschaft, bei der man vermutlich sogar die Gebühren schon vor Ort entrichten kann.
Bin mir aber nicht ganz sicher wie es heute ausschaut.