Ich glaube um den Nachweis der Sprachkenntnisse wird Deine Mutter nicht herumkommen.
Beim Visumsantrag kann der Sachbearbeiter auf den Sprachnachweis nur in Fällen verzichten, in denen die Deutschkenntnisse offenkundig sind. Wenn der Antragsteller also auf Deutsch den Antrag stellt und die Fragen dazu auch beantworten kann. Und leider gehören eigentlich auch schriftliche Kenntnisse dazu. Wie seltsam einem das auch vorkommen mag. So weit ich weiß, gibt es da keine weiteren Ausnahmen.
Daß Deine Mutter Analphabetin ist wird bei der A1 Prüfung nicht berücksichtigt. Bei überzeugender Argumentation (Nachweis der "Legastenie" o.ä.) kann evtl. eine 50% längere Bearbeitungszeit gewährt werden.
Eine evtl. umsetzbare Lösung wäre ein normales Besuchsvisum zu beantragen, in Deutschland einen Sprachkurs zu belegen, die A1 Prüfung hier bestehen und dann könntet Ihr darlegen, daß alle Voraussetzungen für die Familienzusammenführung erfüllt wurden. Und hier bei der Ausländerbehörde einen entsprechenden Antrag stellen(Funktioniert wahrscheinlich nur mit anwaltlicher Hilfe). In diesem Fall könnte ein wohlwollender Bürgermeister evtl. hilfreich sein. Eigentlich hat dieser mit der Entscheidung aber nicht direkt zu tun. Funktioniert das nicht, müßte Deine Mutter wieder nach Marokko zurück und in Rabat die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ich hoffe, Ihr findet eine Lösung. Euch alles Gute!