Das Visum würde er verlieren.
Bei einer Niederlassungsbewilligung erlischt es ja soundso nach 3 Jahren.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120201.html
Das sagt die help.gv Seite dazu, bei Daueraufenthaltstitel.

Dieser Aufenthaltstitel erlischt, wenn sich die Fremde/der Fremde länger als zwölf Monate außerhalb des EWR-Gebietes aufhält. Nur aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen kann sich die Fremde/der Fremde bis zu 24 Monate außerhalb des EWR-Raumes aufhalten. Solche Gründe sind beispielsweise schwerwiegende Erkrankung, Leistung eines der allgemeinen Wehrpflicht oder des Zivildienstes vergleichbaren Dienstes. Die Fremde/der Fremde muss der Behörde bereits vor Abreise mitteilen, dass derartige Gründe vorliegen.

Dieser Aufenthaltstitel wird gegenstandslos, wenn die Fremde/der Fremde seit sechs Jahren nicht mehr in Österreich niedergelassen ist.

Für Inhaberinnen/Inhaber eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt – Familienangehöriger" erlischt der Aufenthaltstitel nicht, wenn

ihr Ehegatte/seine Ehegattin, ihre eingetragene Partnerin/sein eingetragener Partner oder ein Elternteil Österreicher/Österreicherin ist, der/die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft steht und dessen Dienstort im Ausland liegt, oder
ihr Ehegatte/seine Ehegattin, ihre eingetragene Partnerin/sein eingetragener Partner oder ein Elternteil Österreicher/Österreicherin ist, der/die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Körperschaft öffentlichen Rechts steht und dessen Dienstort im Ausland liegt, soweit die Tätigkeit dieser Körperschaft im Ausland im Interesse der Republik liegt
und sie/er die beabsichtigte Aufgabe der Niederlassung der Behörde vorher mitgeteilt hat.


Aber du solltest einen Verein fragen, wie von choppy empfohlen aber als vorab Information ist es vielleicht hilfreich.

Auf auslaender.at gab es aber schon mal ein ähnliches Thema
http://www.auslaender.at/forum/archive/index.php/t-6556.html

Last edited by Rika3; 08/02/12 04:01 PM.