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Wer kann mir helfen? #129379
08/02/12 02:16 PM
08/02/12 02:16 PM
Joined: Jun 2011
Posts: 20
Österreich
F
Fami6 Offline OP
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Fami6  Offline OP
Junior Mitglied
F

Joined: Jun 2011
Posts: 20
Österreich
Hallo,

ich brauche eure Hilfe und hoffe dass jemand von euch eine ähnliche Situation schon erlebt hat:

Mein Mann (Marokkaner) und ich wollen auswandern nach Agadir.
Im Moment leben wir in Österreich und mein Mann ist bereits seit über 3 Jahren hier. Wir haben 2 gemeinsame Kinder

Wir wollen einige Gegenstände und Möbelstücke mitnehmen und haben dann auch keine Adresse mehr in Österreich.

Wird mein Mann sein Visum dann verlieren bzw. welche Möglichkeiten gibt es damit er es behalten kann?

Für konstruktive Lösungsvorschläge wäre ich euch wirklich sehr dankbar!!!

Lg
Fami6

Re: Wer kann mir helfen? [Re: Fami6] #129381
08/02/12 02:38 PM
08/02/12 02:38 PM
Joined: Feb 2010
Posts: 1,832
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JasminH Offline

SuperUser
JasminH  Offline

SuperUser
Mitglied

Joined: Feb 2010
Posts: 1,832
Austria
Hallo Fami,

frage mal hier nach:

http://www.auslaender.at/forum/

das ist eine forumseite zum österr. ausländerrecht, da antwortet dir ein langjähriger fremdenrechtsexperte der sich wirklich gut auskennt.

LG

Re: Wer kann mir helfen? [Re: Fami6] #129387
08/02/12 03:52 PM
08/02/12 03:52 PM
Joined: Oct 2011
Posts: 2
Österreich
Rika3 Offline
Junior Mitglied
Rika3  Offline
Junior Mitglied

Joined: Oct 2011
Posts: 2
Österreich
Das Visum würde er verlieren.
Bei einer Niederlassungsbewilligung erlischt es ja soundso nach 3 Jahren.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120201.html
Das sagt die help.gv Seite dazu, bei Daueraufenthaltstitel.

Dieser Aufenthaltstitel erlischt, wenn sich die Fremde/der Fremde länger als zwölf Monate außerhalb des EWR-Gebietes aufhält. Nur aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen kann sich die Fremde/der Fremde bis zu 24 Monate außerhalb des EWR-Raumes aufhalten. Solche Gründe sind beispielsweise schwerwiegende Erkrankung, Leistung eines der allgemeinen Wehrpflicht oder des Zivildienstes vergleichbaren Dienstes. Die Fremde/der Fremde muss der Behörde bereits vor Abreise mitteilen, dass derartige Gründe vorliegen.

Dieser Aufenthaltstitel wird gegenstandslos, wenn die Fremde/der Fremde seit sechs Jahren nicht mehr in Österreich niedergelassen ist.

Für Inhaberinnen/Inhaber eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt – Familienangehöriger" erlischt der Aufenthaltstitel nicht, wenn

ihr Ehegatte/seine Ehegattin, ihre eingetragene Partnerin/sein eingetragener Partner oder ein Elternteil Österreicher/Österreicherin ist, der/die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft steht und dessen Dienstort im Ausland liegt, oder
ihr Ehegatte/seine Ehegattin, ihre eingetragene Partnerin/sein eingetragener Partner oder ein Elternteil Österreicher/Österreicherin ist, der/die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Körperschaft öffentlichen Rechts steht und dessen Dienstort im Ausland liegt, soweit die Tätigkeit dieser Körperschaft im Ausland im Interesse der Republik liegt
und sie/er die beabsichtigte Aufgabe der Niederlassung der Behörde vorher mitgeteilt hat.


Aber du solltest einen Verein fragen, wie von choppy empfohlen aber als vorab Information ist es vielleicht hilfreich.

Auf auslaender.at gab es aber schon mal ein ähnliches Thema
http://www.auslaender.at/forum/archive/index.php/t-6556.html

Last edited by Rika3; 08/02/12 04:01 PM.

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