habe mal das abkopiert da kannst du sehen wo was gebraucht wird u wo du legalieren kannst...hoffe ich hab nix vergessen..
Der deutsche Verlobte muß dazu in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:
-  Fotokopie des deutschen Reisepasses und des deutschen Personalausweises
-  Fotokopie der marokkanischen nationalen Identitätskarte (CIN)
-  4 Paßfotos
-  Geburtsurkunde
-  deutsches Führungszeugnis
-  Meldebescheinigung
-  Auszug aus dem marokkanischen Strafregister, ausgestellt durch
   das Marokkanische Justizministerium in Rabat
-  Ehefähigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft
   bzw. Honorarkonsul legalisiert durch das Aussenministerium
-  Staatsangehörigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft bzw.
   Honorarkonsul legalisiert durch das Aussenministerium
-  bei geschiedenen Verlobten: das deutsche Scheidungsurteil legalisiert