Hallo Eli,
ganz praktische Schritte, die man einleiten kann sind:
- Sich an den Betriebsrat wenden, sofern es einen in Deiner Einrichtung gibt. Die müssen einer Kündigung meines Wissens nach zustimmen. Haben auch das Recht eine Satzung, bzw. konkret die strittigen Punkte, beim Arbeitsgericht prüfen zu lassen.
- Gegen die Kündigung Einspruch erheben:
Zuerst beim Arbeitgeber (Achtung Frist!)
- Wurden die Formen eingehalten (Anhörung, Aufforderung kein Kopftuch zu tragen etc., Kündigung das einzige Mittel?)
- Evtl. "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" anführen, da kenne ich mich aber nicht so aus. Beinhaltet jedenfalls, daß niemand wegen Herkunft, Geschlecht, Religion benachteiligt werden darf.
Wenn das keinen Erolg hat, kann man sich ans Arbeitsgericht wenden. Man braucht dazu nicht unbedingt einen Anwalt. Evtl. ist die Satzung nicht rechtens,es darf ja nicht willkürlich alles in einer Satzung festgelegt werden, selbst wenn man diese bei Abschluß des Arbeitsvertrages akzeptiert hat.
Sich gegen eine Kündigung wehren, ist auch eine Frage des Selbstbewußtseins. Wenn deine Kollegin darin eine Diskriminierung sieht, sollte sie sich im Rahmen des rechtlich möglichen dagegen wehren, um aus der "Opferrolle" herauszukommen und evtl. anderen Mut zu machen. Falls sie später nicht mehr in dieser Einrichtung arbeiten möchte, dann ist es jedenfalls ihre Wahl und nicht fremdbestimmt.
Herzliche Grüße und viel Erfolg!