"Das aus einer gemischten Ehe stammende Kind wird als Marokkaner betrachtet, wenn die Mutter Marokkanerin ist, und es muss sich zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr entscheiden, die Staatsangehörigkeit wessen Elternteils es behalten will. Hat jedoch die Mutter eine Entscheidung für ihr Kind getroffen, bevor dieses die Volljährigkeit erreicht, kann es mit der Volljährigkeit und bis zu seinem 21. Lebensjahr die Wiedererlangung der marokkanischen Staatsbürgerschaft einfordern."

Hallo,
Frage zu obigem Text:
Warum muss das Kind mit dem 18. oder 20. Lebensjahr entsheiden, wessen Staatsangehörgkeit es behalten will? Ist es nicht so, dass 1x Marokkaner immer Marokkaner. Marokko entlässt doch niemanden aus der Staatsbürgerschaft, oder verstehe ich da etwas falsch??

Danke für die Antwort.
LG