Zu deiner Frage, JA du musst einen Arbeitsvertrag, eine aktuelle Arbeitsbescheinung von deinem Arbeitgeber und die letzten 2 Gehaltsnachweise vorlegen. Wenn du das nicht hast, wird dir die ABH einen Strich durch die Rechnung ziehen und die FZF schöööön hinauszögern. Wenn du pech hast sagen die einfach das sei eine Scheinehe. Dann viel spass beim Gericht was auch mal so 1 Jahr dauern kann. Als Deutsche brauchst du keinen Arbeitsnachweis für die FZF, es reicht der Bescheid vom Sozi.

Last edited by pirscher; 28/09/11 05:43 PM.