Unterhalt war wohl etwas falsch ausgedrückt,
sie hat ihn auf Abfindung verklagt.
Sie waren 4 Monate verheiratet, mein Mann war zu diesem zeitpunkt in Frankreich, sie hat das gericht angelogen und gemeint, er hat mir kein geld zum Leben geschickt und so weiter, man kennt ja die üblichen Spielchen der Frauen.
Das Gericht hat dann entschieden, dass er ca. 400 Euro Abfindung zahlen muss.
Also kein Unterhaltspflicht an sich.
sonnenuhr meint er soll sich vor einem Gericht scheiden lassen.

Aber das hat er doch gemacht. Er ist zum Gericht und hat die Scheidungsunterlagen vom Gericht. Was soll er denn noch machen? Zur höchsten marokk. Rechtsinstanz? Das ist doch lächerlich.

Solang du dich gerichtlich scheiden lässt, sollte doch alles geregelt sein, das selbe gilt doch für Deutschland, eine Scheidung ist nur möglich, wenn ein Gericht dieses bestätigt.

Hat denn jemand ein marokk. Scheidungspapier zur Hand, wo eindeutig steht "unwiderrufliche" scheidung und nicht "wideruflich"?