Original geschrieben von: marmeta


Habe mich bei der Düsseldorfer Bundespolizei erkundigt; es gibt in meinem Fall keine Mindestgültigkeit, die Visum oder Reisepass haben müssen. Hauptsache beides ist zum Zeitpunkt von Aus- und Wiedereinreise noch gültig.


jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob seitens der marokkanischen Behörden eine Mindestgültikeit bestehen muss.

Hab Dir ´ne PM geschickt.