hallo
Nein Xxxxxx, "uns" interessiert das überhaupt nicht sondern nur Dich!
weshalb schreibst du dann, dass es da etwas gäbe, wenn das doch niemanden interessiert?
Wenn dann die Polizei erkannt hat das es tatsächlich belangloser Kram war stellt sie das Verfahren ein und ich habe ein Papier in der Hand worin mir mitgeteilt wird dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde.
Mit irgend einer Schuld hat das nichts zu tun, im Gegenteil, denn dann wäre es ja nicht eingestellt worden.
in dem belanglosen papier stand, dass die staatsanwaltschaft, nicht die polizei, das verfahren eingstellte, weil du durch die umstände die dir entstanden sind, schon genug bestraft wärest.
es stand nicht drin, dass es wegen belanglosigkeit eingestellt wurde, sondern man ging davon aus, dass du aus der sache gelernt hast.
das macht man mit jugendlichen kiffern manchmal auch so.
kuscheljustiz halt.
in deinem fall hat sich die staatsanwaltschaft geirrt. du hast nichts daraus gelernt.
gruss
Najib