Mein Sohn, Kind einer Deutschen und eines nun Deutschen marokkanischen Ursprungs, soll nach der Scheidung im Alter von 4 Jahren beim Marokkan. Konsulat angemeldet werden. Ich muss hierzu meine Ausweispapiere etc. in Kopie zur Verfügung stellen. Sollte ich mich weigern, würde mich der Kindsvater anzeigen und käme so zu seinem Recht. Seine Begründung für diese Anmeldung liegt im Erbrecht, besonders falls aus einer neuen Beziehung des Vaters weitere Kinder hervorgehen.
Kann der Vater mit dieser Anmeldung und dem marokkanischen Familienstammbuch auch ohne meine Einwilligung einen Pass für das Kind erwirken?
Bisher haben mir meine Familie, Freunde und Bekannte, sowie meine Rechtsanwältin von der Einwilligung abgeraten, da es während der Trennung Spannungen zw. meinem Ex-Mann und mir gab
Ich würde mich über eine rechtlich fundierte Antwort, aber auch Erfahrungswerte freuen.