Heute kam die offizielle Mitteilung zu diesem Thema von der Deutschen Botschaft in Rabat:
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Rabat, den 25.05.2011
Betreff: Führerscheinumtausch
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Landsleute,
mit Dekret des marokkanischen Transportministeriums n° 02-11 vom 31. Dezember 2010 wurde angeordnet, dass alle Ausländer, die ihren ständigen Aufenthalt in Marokko haben, ihren ausländischen Führerschein bis spätestens 30. September 2011 in einen marokkanischen Führerschein umschreiben lassen müssen.
Da Deutschland nicht zu den Ländern gehört, die ein entsprechendes bilaterales Erleichte- rungsabkommen mit Marokko geschlossen haben, müssen Inhaber eines deutschen Führerscheins nun einen marokkanischen Führerschein erwerben. Nach uns vorliegenden Informationen bedeutet das, dass auch die entsprechende Fahrprüfung abgelegt werden muss. Erforderlich ist hierfür neben der praktischen und der theoretischen Prüfung ein ärztliches Attest (Sehtest, Blutuntersuchung).
Es kann auch für Fahrerfahrene gegebenenfalls empfehlenswert sein, sich durch einige Übungsstunden oder mittels entsprechenden Lehrmaterials auf die Prüfungen vorzubereiten. Bitte erkundigen Sie sich in der Fahrschule Ihrer Wahl und bei den für Ihren Wohnsitz zu- ständigen Führerscheinstelle nach dem genauen Verfahren, den einzelnen Voraussetzungen und den Kosten, die für die Prüfungen und die ärztliche Untersuchung anfallen.
Soweit der Botschaft bekannt ist, gibt es keine Alternativen zu diesem Verfahren. Der bloße Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen marokkanischen ist laut Mitteilung der marokkanischen Behörden nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Rabat
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 12, Avenue Mehdi Ben Barka 10 000 Rabat - Souissi Tel.: 00212 (0)537 6354 00 info@rabat.diplo.de
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