Antwort auf:
„Ihr Gläubigen! Nehmt nicht Zins, indem ihr in mehrfachen Beträgen wiedernehmt, was ihr ausgeliehen habt!“ Folglich sind sowohl festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen und Renten als auch Einnahmen von Zinsen aus Girokonten und ähnlichen Bankprodukten ausgeschlossen.


1. Wer von euch hat kein Girokonto bzw. hat kein Sparbuch?

2."Das Unternehmen versprach ein “gottgefälliges Investment”, am Ende ging es vor allem um privaten Profit: Eine sogenannte Islam-Holding muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg 13 000 Euro Schadenersatz an einen in Fürth lebenden Türken zahlen".
3. Was war geschehen?
Der Kläger erwarb im Jahr 1999 in einer Moschee im Ruhrgebiet für DM 40.500 in bar Aktien der Beklagten, einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft mit Sitz in der Türkei. Er wollte mit der Anlage zwar eine gute Rendite erzielen, jedoch nicht gegen den islamischen Zinsverbot verstoßen und deshalb keine Zins- und Spekulationsgewinne erzielen.

Fazit: Schätzung zufolge haben zehntausende türkischstämmige Migranten seit Mitte der 90er-Jahre durch Anlagen in so genannten islamischen Holdings mehrere Milliarden Euro verloren.
Das waren alles "Brüder" im Islam, und nicht nur in der Türkei, auch vielen Marokkaner erging es so!