Hallo sonnenscheinchen,

guck mal was ich für dich habe:

http://www.help.gv.at/Content.Node/7/Seite.070430.html

Ich denke, das hilft dir weiter.

Und hier, Auszüge aus meinem Schriftverkehr mit meinem damals zuständigen Standesamt:

Sehr geehrte Frau ...!


Die erforderlichen Dokumente für die Ermittlung der Ehefähigkeit zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses entnehmen Sie dem angefügten Formblatt „Anmeldung zur Eheschließung“.

Besonders hingewiesen wird auf die Ledigkeitsbescheinigung bzw. Familienstandsbestätigung für Ihren Verlobten (erhältlich beim Heimatstandesamt). Außerdem benötigen alle Dokumente Ihres Verlobten (Geburtsurkunde, eventuelle Heiratsurkunden und Scheidungsbeschlüsse sowie die Familienstandsbescheinigung) eine diplomatische Beglaubigung von den zuständigen marokkanischen Behörden.

Alle Dokumente (nach der diplomatischen Beglaubigung), sowie die ID-Card Ihres Verlobten müssen von einem gerichtlich zertifizierten Dolmetscher in Österreich übersetzt werden. Eine Liste der Dolmetscher für die arabische Sprache ist ebenfalls angefügt.

Der Standesamtsverband ... empfiehlt weiters, dass Sie bei dem marokkanischen Standesamt bei dem die Trauung durchgeführt wird nachfragen ob für Ihre Dokumente (Auszug aus dem Geburtenbuch, Heiratsurkunde und Scheidungsbeschluss) ebenfalls eine diplomatische Beglaubigung notwendig ist (Beglaubigungsweg in Österreich wäre für Sie: 1. BH St. Pölten, 2. Amt der NÖ Landesregierung, 3. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) sowie ob noch weitere Unterlagen verlangt werden.

Mit besten Grüßen

Standesamtsverband ...


Die Liste mit den erforderlichen Unterlagen und beeideten Dolmetschern habe ich dir per e-mail geschickt.



und weiters:

Sehr geehrter ....!

Gerade bin ich darauf aufmerksam geworden, dass auch der Lichtbildausweis meines Verlobten lt. Liste im Original vorgelegt werden soll. Das erscheint mir eigentlich unmöglich. Er könnte ja dann während der Bearbeitungsdauer in Österreich, in seiner Heimat keinen Ausweis vorlegen. Handelt es sich hier um ein Missverständnis? Sollte es sich nicht um eine Kopie der relevanten Daten+Foto handeln, die ev. von einer Behörde noch bestätigt (beglaubigt oder wie auch immer) wird?


Antwort:
Sehr geehrte Frau ....!

Eine Kopie der relevanten Daten des Lichtbildausweises ist genügend. Diese Kopie ist dann in Österreich zu übersetzten.

Mit besten Grüßen
Marktgemeinde ...



Jetzt kanns losgehen - viel Spaß mit dem Papierkrieg, sei tapfer daumen1

LG a´isha


Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort zwischen den unterschiedlichsten Menschen, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte
Aletha Jane Lindstrom