Ich habe mich bei verschiedenen Stellen mal so schlau wie möglich gemacht und es sieht so aus:
Für Residenten galt die Umschreibungspflicht für ausländische Führerscheine schon immer, bzw. seit vielen Jahren.
Durch die im Oktober 2010 in Kraft getretene neue Straßenverkehrsordnung wird sie nun auch verstärkt durchgesetzt bzw. beanstandet,
bisher wurde der ausländische Führerschein wie bekannt geduldet, manchmal auch ein internationaler Führerschein gefordert.
Ein Umtausch des Führerscheins für Deutsche Staatsbürger ist ausgeschlossen,
so dass Inhaber deutscher Führerscheine hier in Marokko einen neuen marokkanischen Führerschein erwerben müssen, inkl. der ärzlichen Atteste,
theoretischer und praktischer Fahrprüfung, das komplette Programm.
Führerschein kaufen ist ein anderes Thema, gerne angeführt von denen die es nicht betrifft.
Ich kann in Köln auch für 50 Euro den TÜV kaufen und in Karlsruhe bekomme ich eine Anzeige.
Fahren kann jeder auch ohne Führerschein bis zum Tag X der jederzeit eintreten kann.

Beste Grüsse