Ich hätte auch nichts dagegen, wenn die Ausländer etwas arabisch oder französisch können sollten. Aber da dies faktisch bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Marokko nicht verlangt wird, kann logischerweise auch später nicht verlangt werden, die Führerscheinprüfung auf arabisch/ franz. zu machen. Da der Großteil der in marokko lebenden Ausländer Franzosen sind, war das Thema Sprache bisher wohl auch kein Thema für die Behörden.

Mit Nachbesserung meine einfach eine logische Grundlage für solche Gesetze, also entweder Pflichtkenntnisse in arab / franz. schon bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ( so wie auch in Deustchland) oder wenn nicht, dann dafür Angebot der Fahrprüfung in anderen Sprachen zumindest auch Englisch.
Zwar reichen in vielen Fällen die franz./ arab. Kenntnisse wenn vorhanden nicht unbedingt für eine schriftliche Führerscheinprüfung aus, aber zumindest wäre es dann irgendwie logischer dieses ganze Unterfangen.

Gruss

Sara


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