Hallo,


Ehegattennachzug

Beim Ehegattennachzug (zu Deutschen sowie zu in Deutschland lebenden Ausländern) gilt für beide Ehegatten grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren. Damit soll der Nachzug sehr junger Frauen und Mädchen, die zwangsverheiratet wurden, verhindert werden.

Liebe Grüsse,
A.




Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.