Dank dir für die Antwort, Barbara.
Bei den Erörterungen über die Einreisebestimmungen stand allerdings, bei Tieren unter drei Monaten genüge es, wenn der Besitzer bestätigt, dass das Tier nur bei der Mutter gelebt hat und keinen Kontakt mit Wildtieren hatte. Dazu könnte man eine Sondergenehmigung beim Veterinäramt beantragen.
Ich werde dort noch einmal nachfragen.
Aber diesen bürokratischen Aufwand kann und will ich meinen marokkanischen Freunden nicht zumuten.