Hallo!
Also wenn der Ware die Papiere ( Rechnung mit Wertangabe) beiliegen, kann seitens des Transporteurs ( so macht es zumindest mein Mann) natürlich Zoll und Steuern bei der Einfuhr in die EU abgehandelt werden. Allerdings wird am Hafen in Frankreich die französische Einfuhrumsatzsteuer von 19,6 % verlangt, Zoll und evtl. Transitairskosten. Wenn der Transportkunde gewerblich angemeldet ist und Umsatzsteuerpflichtig ist ( also kein Kleinunternehmer nach § 19) kann er über seinen Steuerberater die EUSt. von Frankreich zurückbekommen, so wie er sie auch in Deutschland zurückbekommen würde.
Mein Mann stellt als Transporteur auch entsprechend eine Rechnung aus und die Transportpreise zwischen Landweg und Luftfracht scheinen ja so wie ich gerade gelesen auch nicht sehr voneinander abzuweichen. Bewegt sich bei mir bekannten Transporteueren auch um die 2 € pro Kilo. Die Dauer des Transportes auf dem Landweg ( und Fährschiff) ist insgesamt auch ca 3-4 Tage.
Gruss
Sara