Hallo!!
mal wieder ein schönes Thema!
Antwort auf:
dann muss das Auto unter Zollverschluss gestellt werden mit den entsprechenden Kosten

Die douane versiegelt k o s t e n l o s....
vielleicht dem Beamten ein kleines Trinkgeld geben...
Wenn man keine eigene Garage hat, fällt noch die Garagenmiete an...na ja!
Antwort auf:
muss es dann jedoch beim Zollamt abstellen.
.muss es gar nicht "beim Zollamt" abstellen, sondern in eine Garage oder auf den Flughafenparkplatz (in Marrakech möglich sogar ohne Versiegelung)
Antwort auf:
Autos jeweils bis zu 6 Monaten im Jahr

Diese Formulierung könnte den Eindruck erwecken, dass "jeweils" 6 Monate möglich sind.....

Klar verständlich so:
Ein Tourist darf pro Kalenderjahr für max. 180 Tage in Marokko Fahrzeuge einführen, wobei es auch verschiedene sein können. Wenn eines das Land verlässt, z. B. nach 37 Tagen, dann verbleiben noch 143 Tage für andere Kfz..Natürlich immer nur ein Kfz im Land. Zu beachten ist auch, dass Lieferwägen keine 180 Tage bekommen, sondern nur 90 Tage. Kurios ist allerdings, dass nach 90 Tagen "Lieferwagen im Land" noch 90 Tage für Normal-Pkw verbleiben. Bei mehrmaligem Einreisen mit Kfz werden oft sehr pauschale Verbleibzeiten in das grüne Formular gegeben- oft zu wenig Tage, deshalb selbst die Tage zählen, wie lange man mit Autos im Land war, und sich die Verbleibzeit ausrechnen. Wenn man meint mehr zu haben, als auf dem Zollpapier noch verbleibt, legt man dieses beim örtlichen Büro der douane vor und bekommt kostenlos eine Verlängerung....Das Büro ermittelt die genauen Verbleibzeiten bzgl. dieser Person,wie lange diese Person mit welchen Autos im Land war, stellt dann zum Beispiel fest: mit insgesamt drei Autos schon 150 Tage verbraucht, dann verbleiben ... richtig: 30 Tage noch für das vierte Kfz und schreibt dann kostenlos die prolongation...