Hallo Ihr Zwei und danke erstmal für eure Antworten.

@Najib: könntest Du bitte nähere Information zur Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsbeschränkung geben ?

@chariff: es geht hier nicht um ein Visum zur Familienzusammenführung, sondern lediglich um Visum mit einer längeren Gültigkeitsdauer (1-2 oder sogar 5 Jahre), wobei die Regelung zur Aufenthaltsdauer (90/180 Tage im Halbjahr/Jahr)in BDR unberührt bleibt.


Last edited by Eliano; 30/12/10 01:23 AM.