ein mann kann in marokko nicht mehr so einfach eine zweitfrau heiraten. dies hat der jetzige könig so durchgesetzt und es fast unmöglich gemacht. ein mann darf nur mehr eine zweitfrau nehmen wenn dies aus höhere gewalt notwendig ist, zB wenn die erste frau keine kinder gebären kann. und dann muss das gericht das erst mal in einem prozess genhemigen wozu auch die erstfrau eingeladen werden und befragt werden muss, es ist ganz ganz schwierig bis fast unmöglich eine zweitfrau zu heiraten in marokko und abgesehen davon ist es auch schon lange auch in der praxis mehr die ausnahme, dass ein mann mehr als eine frau hat..

gütertrennung ist sowieso nach islamischen recht vorgesehen, zumindest zum vorteil für die frau, was der frau gehört gehört ihr alleine, auch wenn sie mehr verdient als der mann muss der mann für sie sorgen und für verpflegung und kleidung aufkommen..

sie muss auch nach der scheidung dem mann keinen unterhalt leisten. in marokko muss allerdings der mann nun der geschiedenen frau unterhalt nach scheidung gewähren.

allerdings hat der mann kein recht auf erbe,falls die frau sterben würde, dies sollte eventuell in einem ehevertrag geregelt werden im fall des falles..

ganz wichtig ist, dass man in einem ehevertrag das sorgerecht für gemeinsame kinder regelt. nach islamischen recht, steht dieses dem mann nach einer scheidung zu. und das kann unter umständen tragisch ausgehen. habe letztens einen bericht gesehen, wo eine frau mit einem araber kinder hatte. als die sich scheiden ließ, ist der exmann mit den kindern in sein heimatland gereist und hat die kinder nicht mehr zurückgelassen und da hat mann dann auch so gut wie keine chance die kinder zurück zu holen, weil es in seiner heimat sein recht ist die kinder zu behalten..

es gibt sicher noch einige dinge die man in einem ehevertag regeln sollte, nicht nur wenn man nach ilsamischen recht heiratet. viele streitigkeiten und probleme können sich im fall des falles vermieden werden..

lg