Hallo Wanderer,

die Situation ist nicht so ganz richtig wie Du sie beschreibst, der Schwager hätte das Auto herein bringen müssen wenn es auf dem Namen des Halters zugelassen ist aber nur bei einem normalen Kenz. nicht bei einem Zoll-Kenz.
Wir haben es gerade so ein PKW mit normalen Kenz, das wurde von unserem Freund der ein Visum für die EU hat mit nach Marokko genommen der Halter hat Ihm dann eine Vollmacht gegeben so er fahren kann, im Jannuar geht es dann Seuta wo dann der Halter den PKw herein bringt, es geht nur wenn dann der Halter dabei ist oder ein anderer ein Visum für die EU hat und die ganzen Vollmachten.
Diese kann mann auf der seite des Marokkanischen Konsulat ausdrucken.

mfg.
Norbert