Hallo Mehdi,

so wie ich das mitkriege führt ihr Autos aus, die dann in Marokko verkauft werden. Ihr gebt also niemand eine Vollmacht, dass er dann mit dem Auto in Marokko spazieren fährt.

Hier haben wir eine andere Situation:
Wenn jemand mit einem fremden Fahrzeug Urlaub machen wil in Marokko, dann kann er das tun, sofern er eine Vollmacht des Besitzers hat.
Der "saveursoleil" hat sein Fahrzeug seinem Schwager übergeben, der damit in Marokko herumfährt nach den marokkanischen gesetzlichen Bestimmungen.
Der Schwager braucht dazu eine Vollmacht vom Besitzer (saveursoleil). Dann wird das Auto in den Paß des Schwagers umgeschrieben und kann, wie schon genau erklärt, 6 Monate in Marokko bleiben. Dann muß es wieder raus, oder es muß verzollt werden.

Ob es am Jahreswechsel klappt mit raus - und reinfahren bin ich mir nicht sicher. Da es nach dem Kalenderjahr geht kann es möglich sein, wenn es erlaubt ist, den Kalenderjahrbonus im Folgejahr ohne Unterbrechung sofort fortzusetzen.
Am besten beim Zoll nachfragen.

gp