Hallo Elvire,

ein deutsches "Ausfuhrkennzeichen" ist in Verbindung mit einer Haftpflichtversicherung ein Jahr lang gültig. Wahrscheinlich ist es in diesem Fall zulässig, das Fahrzeug in Maroc weiter zu versichern bis zum Verzolldatum (spätestens 6 Monate nach Grenzübertritt).
Vorausgesetzt die Aussage vom Fragesteller stimmt.

gp